Energieverbrauchausweis

Energieausweis – warum dieser beim Immobilienverkauf wichtig ist

Hier erfahren Sie, welche Daten der Energieausweis beinhaltet, wann Sie ihn benötigen und welche Strafe droht, wenn Sie gegen die Energieausweis-Pflicht verstoßen.

Energieausweis – warum dieser beim Immobilienverkauf wichtig ist​

Hier erfahren Sie, welche Daten der Energieausweis beinhaltet, wann Sie ihn benötigen und welche Strafe droht, wenn Sie gegen die Energieausweis-Pflicht verstoßen.

Was ist eigentlich ein Energieausweis?

Der Energieausweis beinhaltet den Wert des Primärenergiebedarfes eines Gebäudes. Dazu gibt er Auskunft über die Energieeffizienzklasse der Immobilie und die vom Gebäude ausgehenden CO2-Emissionen. Außerdem ist in dem Energieausweis der Energiebedarf für die Raumheizung, die Warmwasserbereitung und Hilfsgeräte aufgelistet. Möglichkeiten zur Modernisierung sind in diesem ebenfalls zu finden. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ist der Energieausweis ein wichtiges Kriterium für den Immobilienkauf. Unsere Kunden werden zusätzlich über energetisch sinnvolle und kostengünstige Optimierungen der Energieeffizienz beraten. Mit der Modernisierung Ihrer energetischen Anlagen schonen Sie nicht nur Ihr Budget, sondern leisten Sie auch einen wichtigen Beitrag zur Umwelt. Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Mai 2014 ist ein Energieausweis für jeden Immobilienverkauf zwingend erforderlich. Sollte der Eigentümer dem Käufer keinen korrekten Energieausweis übergeben, droht diesem ein Bußgeld. Energieausweise sind nach Ausstellung 10 Jahre lang gültig.

Unterschied Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweise

Bedarfsorientierte Energieausweise:

  • Erfassung aller Daten zur Bausubstanz und Heizungsanlage
  • Berechnung der Energiemenge, die durchschnittlich für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Klimaanlage benötigt wird

Verbrauchsorientierte Energieausweise:

  • Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 36 Monate
  • Berücksichtigung von Gebäudeleerständen und witterungsbedingten Besonderheiten
  • Angaben zur Warmwasserbereitung (in einigen Verbrauchsausweisen nicht enthalten)
  • Kostenintensiver aufgrund detaillierter Begutachtung

Wann ist welcher der beiden Energieausweise rechtlich zulässig?

Bedarfsorientierte Energieausweise:

  • Neubauten
  • Alle Gebäude, bei denen keine Verbrauchswerte vorhanden sind

Beide zulässig:

  • Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 30.10.1977 gestellt wurde
  • Wohngebäude, die gemäß der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut / saniert wurden
  • Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung (Wohnen + Gewerbe) sind beide Energieausweise notwendig
  • Nichtwohngebäude (Verbrauchwerte vorhanden)
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Welche rechtlichen Vorschriften Sie beachten müssen

§ 16 Absatz 2 EnEV verpflichtet Sie als Immobilieneigentümer beim Verkauf Ihrer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Beim Bau eines neuen Gebäudes hat der Bauherr sicherzustellen, dass ein Energieausweis überreicht wird. Energieausweise werden grundsätzlich nur für ein Gesamtgebäude erstellt, nicht also für einzelne Eigentumswohnungen. Ausnahmen gibt es bei Gebäuden mit gemischter Nutzung. So können zum Beispiel getrennte Energieausweise für die zu Gewerbe- und Wohnzwecken genutzten Gebäudeteile vorhanden sein. Denkmalgeschützte Gebäude sowie Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m² benötigen keinen Energieausweis. § 8 Absatz 5 des Energieeinsparungsgesetz (EnEG) regelt die Höhe des Bußgeldes bei nicht-Vorlage, nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Vorlage des Energieausweises. So können Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000€ anfallen. Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Rechtsvorschriften und erstellen Ihren Energieausweisen unter Beachtung dieser.