FAQ

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Ob Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder vermieten möchten – hier finden Sie einige Antworten auf Ihre Fragen.

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Ob Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder vermieten möchten – hier finden Sie einige Antworten auf Ihre Fragen.

WIE HOCH IST DIE GRUNDERWERBSSTEUER?

Grunderwerbssteuer in Prozent nach Bundesland:

  • Baden-Württemberg 5,0
  • Bayern 3,5
  • Berlin 6,0
  • Brandenburg 6,5
  • Bremen 5,0
  • Hamburg 4,5
  • Hessen 6,0
  • Mecklenburg
  • Vorpommern 6,0
  • Niedersachsen 5,0
  • Nordrhein-Westfalen 6,5
  • Rheinland-Pfalz 5,0
  • Saarland 6,5
  • Sachsen 3,5
  • Sachsen-Anhalt 5,0
  • Schleswig-Holstein 6,5
  • Thüringen 6,5

IMMOBILIENSUCHE MIT ODER OHNE MAKLER?

Angesichts der derzeitigen Lage des Immobilienmarktes, ist es sinnvoll, einen Makler mit der Immobiliensuche zu beauftragen. Immobilienmakler bzw. Maklerunternehmen haben Ihr Netzwerk und kennen den Immobilienmarkt. Durch einen Makler können Sie z.B. an Objekte kommen, die noch gar nicht auf Portalen angeboten werden. Bei IMMOVION gibt es die Möglichkeit, uns mit einem Makler-Suchauftrag mit Ihrer Immobiliensuche zum Thema Mieten und Kaufen zu beauftragen.

WIE SCHÄTZE ICH DEN WERT DER IMMOBILIE RICHTIG EIN?

Der Wert einer Immobilie hängt natürlich von vielen verschiedenen Faktoren ab. Vor allem kommt es auf die Lage des Objektes an. Auch die Infrastruktur ist ein Anhaltspunkt für die Bewertung der Immobilie. Ein weiterer wichtiger Aspekt, welcher den Wert der Immobilie beeinflusst ist die Bausubstanz. Ist das Haus oder die Wohnung zum Beispiel renovierungsbedürftig, muss Zeit und Geld investiert werden, was sich natürlich negativ auf den Wert der Immobilie auswirkt. Das Baujahr spielt ebenfalls eine Rolle bei der Wertermittlung. Aufgrund dieser vieler verschiedener Faktoren, muss der Wert einer Immobilie immer individuell festgestellt werden. Eine grobe Einschätzung kann durch einen Online-Preisrechner getroffen werden. Eine präzise Bewertung sollte jedoch durch einen Immobilienmakler oder einen Gutachter vorgenommen werden.

SOLL ICH EINEN ALTBAU ODER NEUBAU KAUFEN?

Bei der Entscheidung, ob man sich einen Altbau oder einen Neubau kaufen sollte, sind mehrere Aspekte zu beachten. Einige Immobilienkäufer bevorzugen den Stil des Altbaus mit beispielsweise hohen Decken, Stuck und antiken Stilelementen. Andere möchten wiederum frei entscheiden können, welchen Belag der Boden Ihrer Immobilie hat oder wie groß die Fenster sein sollen und tendieren daher zum Kauf eines Neubaus. Bei dem Kauf eines Altbaus ist sehr genau zu betrachten, ob sich hinter der renovierten Fassade nicht doch bauliche Schwachstellen verbergen. Nachteilig sind auch die höheren Heizkosten eines Altbaus. Ein Vorteil beim Kauf eines Neubaus ist, dass bei fachgerechter Bauausführung in den ersten Jahren kaum Instandhaltungskosten anfallen. Dazu ist der energetische Standard hoch, was zu niedrigen Heizkosten führt. Doch auch bei Neubauten kann es bauliche Schwachstellen geben, weshalb es beim Kauf einer Immobilie lohnenswert ist, diese mit einem Immobilienmakler oder Gutachter zu besichtigen.

EINIGE PUNKTE, DIE SIE BEIM KAUF IHRER IMMOBILIE BEACHTEN SOLLTEN:

  • In welchem Zustand ist die Elektrik
  • Wie alt ist die Heizungsanlage?
  • Wann wurde das Dach gedeckt
  • Wie alt sind die Fenster?
  • Muss die Fassade saniert werden?
  • Sind an Wänden Feuchtigkeitsflecken zu erkennen oder riecht es in der Immobilie?
  • Sind die Grundrisse aktuell und stimmen die Maße?
  • Sind Unterlagen über die Bauweise oder Sanierungsmaßnahmen vorhanden?
  • Sind Keller oder Dachboden ausbaufähig? (Falls Sie umbauen möchten)

SOLLTE ICH EINEN IMMOBILIENMAKLER MIT DEM VERKAUF MEINER IMMOBILIE BEAUFTRAGEN?

Eine der wichtigsten Fragen vor dem Verkauf Ihrer Immobilie ist es, ob Sie diese mit oder ohne Makler verkaufen möchten. Einige Immobilienbesitzer nehmen den Verkauf Ihrer Immobilie selbst in die Hand und verzichten auf professionelle Unterstützung. Bei dem Verkauf Ihrer Immobilie müssen Sie eine Menge organisatorischer als auch rechtlicher Aspekte beachten, die von Eigentümern häufig unterschätzt werden. Ein erheblich geringerer Verwaltungs- und Vermarktungsaufwand, die Aussicht auf einen optimalen Verkaufspreis und die Garantie, den Hausverkauf rechtlich korrekt abzuwickeln, sind einige der Gründe, warum Sie einen Immobilienmakler beauftragen sollten.

WIE LÄUFT DER TEILVERKAUF MIT IMMOVION AB?

Sie möchten Eigentümer bleiben und benötigen sofort eine Liquiditätsspritze? Dann ist der Teilverkauf Ihrer Immobilie genau das richtige. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, verkaufen Sie nicht Ihre komplette Immobilie, sondern nur einen Teil davon. In Abhängigkeit von Ihrem Kapitalbedarf veräußern Sie beispielsweise 20 % oder gar 50 % davon. Den anteiligen Kaufpreis erhalten Sie sofort. Sie verkaufen Ihre Immobilie an unseren Bauträger und dieser errichtet ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen auf Ihrem Grundstück. Sie erhalten eine der Eigentumswohnungen und in den meisten Fällen eine zusätzliche Auszahlung.

WER ZAHLT DEN MAKLER?

Im deutschen Maklerrecht gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“. Das heißt, dass die Maklerprovision derjenige zahlt, der den Makler beauftragt. Als Vermieter kann man den Betrag im Rahmen der Vermietungseinkünfte steuerlich absetzen, weshalb besonders Vermieter von der Beauftragung profitieren können. Die Provision wird erst dann fällig, wenn der Makler seine Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit erfüllt hat.

Kommt der Makler von selbst auf den Vermieter zu, entsteht übrigens kein Maklervertrag und es ist bei Vermittlung keine Provision fällig. Dem Makler ist es nach Zustimmung des Vermieters lediglich erlaubt, die Wohnung anderen Kunden anzubieten, was er nicht ohne die vorherige Erlaubnis tun dürfte.

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BEIM VERKAUF MEINER IMMOBILIE BENÖTIGT?

  • Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Einblick über den Verbrauch)
  • Energieausweis (Thermische Qualität der Immobilie)
  • Grundbuchauszug (Ausgewiesene Anteile)
  • Teilungserklärung (bei Wohnunngen) Aufteilung des Eigentums, Sondernutzungsrechte, Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Lageplan, Schnitt und Ansicht der Immobilie.
  • Baubeschreibung

WIE LANGE DAUERT ES, BIS MEINE IMMOBILIE VERKAUFT IST?

Wie lange der Verkauf der Immobilie dauert hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich werden Immobilien in Großstädten und beliebten Stadtteilen schneller verkauft als in ländlichen Gebieten. Besonders Lage, Zustand und Preis der Immobilie beeinflussen die Dauer des Verkaufs. Für den Verkauf Ihrer Immobilie sollten Sie etwas Geduld aufbringen und eine Zeitspanne von bis zu 6 Monaten einplanen.

SOLLTE ICH MEINE IMMOBILIE VERKAUFEN ODER VERMIETEN?

Bei dieser Entscheidung stellen sich die meisten Eigentümer natürlich die Frage, was für sie lukrativer ist. Ihre Wahl sollten Sie hierbei abhängig von Ihrer finanziellen Situation treffen. Ist es für Sie eher von Vorteil durch den Verkauf Ihrer Immobilie den gesamten Verkaufserlös kurzfristig zu erhalten oder durch die Vermietung Ihrer Immobilie ein regelmäßiges Einkommen zu erhalten?

SOLL ICH MEINE IMMOBILIE SELBST VERMIETEN ODER SOLL ICH EINEN MAKLER BEAUFTRAGEN?

Viele Eigentümer, die Ihre Immobilie vermieten möchten, stellen sich die Frage, ob Sie die Vermietung Ihrer Immobilie selbst in die Hand nehmen oder einen Immobilienmakler mit der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen. Die Vermietung einer Immobilie ist sehr zeitintensiv und erfordert fachspezifische Kenntnisse. Ein Immobilienmakler übernimmt alle Tätigkeiten rund um die Vermietung Ihrer Immobilie. Dazu gehören die professionelle Immobilienfotografie, die Neuzeichnung von Grundrissen, die Erstellung eines Exposés, die Qualifizierung von potentiellen Mietern, der Besichtigungsservice sowie die Vertragsabwicklung.

DARF ICH VOM MIETER EINE KAUTION UND EINE BÜRGSCHAFT VERLANGEN?

Welche Mietsicherheiten Sie von Ihrem Mieter verlangen, bleibt stets Ihnen überlassen. Kaution und Bürgschaft sind grundsätzlich zulässig. Die Mietsicherheit, die sie fordern, muss jedoch auch im Mietvertrag vereinbart sein. Gemäß §551 Absatz 1 BGB darf die Höhe der Mietsicherheit die dreifache Kaltmiete nicht überschreiten.

WANN DARF ICH EINEN MIETER KÜNDIGEN?

Sie dürfen einen Mieter kündigen, wenn dieser gegen die Vertragspflichten verstößt und die Fortsetzung des Mietvertrages Ihnen nicht mehr zuzumuten ist. Die ist im §545 BGB niedergeschrieben. Bei schweren Pflichtverletzungen ist eine fristlose Kündigung zulässig. Bei minder schwerwiegenden Verstößen haben Sie auch die Möglichkeit, Ihrem Mieter eine Abmahnung zu schreiben.