Wohnen auf Lebenszeit

WOHNEN AUF LEBENSZEIT: DAS NIESSBRAUCHRECHT

Wie Sie trotz des Verkaufs Ihrer Immobilie Ihr lebenslanges Wohnrecht behalten.

WOHNEN AUF LEBENSZEIT: DAS NIESSBRAUCHRECHT

Wie Sie trotz des Verkaufs Ihrer Immobilie Ihr lebenslanges Wohnrecht behalten.

WOHNEN AUF LEBENSZEIT – WAS BEDEUTET NIESSBRAUCHRECHT

Sie wollen Ihre eigene Immobilie verkaufen und dennoch darin wohnen bleiben? Gesetzlich ist das lebenslange Wohnrecht in § 1093 BGB geregelt. Dieses bleibt auch beim Wechsel des Eigentümers bestehen. Die genauen vertraglichen Regelungen können hierbei individuell vereinbart werden. So können Sie beispielsweise selbst entscheiden, ob Sie eine Miete zahlen oder mietfrei in Ihrer Immobilie wohnen möchten. Dies wirkt sich auf den Kaufpreis der Immobilie aus. Nach dem Verkauf Ihrer Immobilie steht Ihnen ein Aufnahmerecht zu. So können Sie Familienmitglieder, Partner oder Kinder in Ihren Haushalt aufnehmen. Es ist empfehlenswert, das Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch einzutragen. Dazu sollte vertraglich festgehalten werden, ob der Wohnberechtigte oder der neue Eigentümer für Reparatur- und Nebenkosten aufkommt. Das Nießbrauchrecht erlaubt es Ihnen, auch nach dem Verkauf Ihrer Immobilie weiterhin Einnahmen durch die Vermietung Ihrer Immobilie zu erzielen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.